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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von YukiStudio

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen YukiStudio und dem/der Auftraggeber/in geschlossenen Verträge.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, YukiStudio hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.2. Mündliche Nebenabreden haben YukiStudio und der/die Auftraggeber/in nicht getroffen.

 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

 

2.1. Der YukiStudio erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

 

2.2. Sämtliche Arbeiten von YukiStudio wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

 

2.3. Ohne Zustimmung von YukiStudio dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

 

2.4. Die Werke von YukiStudio dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von dem/der Auftraggeber/in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

 

2.5. YukiStudio räumt dem/der Auftraggeber/in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, YukiStudio und der/die Auftraggeber/in, treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

 

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von YukiStudio

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist YukiStudio bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der/die Auftraggeber/in das Recht auf Urheberbenennung kann YukiStudio zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von YukiStudio unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schrift wlichurde vereinbart.

 

2.9. Der/die Auftraggeber/in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YukiStudio nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von YukiStudio formale Schutzrechte wie zB eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

 

2.10. YukiStudio bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (zB in einer eigenen Internetpräsenz, Musttermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den/die Auftraggeber /en hinzuweisen.

 

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von YukiStudio, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. YukiStudio bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

 

3. Honorarios; Fälligkeit

 

3.1. Soweit zwischen dem/der Auftraggeber/in und YukiStudio kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat YukiStudio Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

 

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

 

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann YukiStudio Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

 

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

 

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

 

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie zB die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (zB für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (zB Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin zu erstatten.

 

4.3. Der/die Auftraggeber/in erstattet YukiStudio die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

 

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

4.5. Die Honorare von YukiStudio können unter Umständen unter die des Auftraggebers/der Auftraggeberin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht caído. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber/in abgabepflichtig ist, weist YukiStudio vorsorglich darauf hin, dass der/die Auftraggeber/in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

 

5. Fremdleistungen

 

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt YukiStudio im Namen und für Rechnung des Auftraggebers / der Auftraggeberin vor. Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, YukiStudio hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

 

5.2. Soweit YukiStudio auf Veranlassung des Auftraggebers ‚/ der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der/die Auftraggeber/in verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der/die Auftraggeber/in stellt YukiStudio im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers*in; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

 

6.1. Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, YukiStudio alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrift insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke, etc.

 

6.2. Der/die Auftraggeber/in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er/sie YukiStudio zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/die Auftraggeber/in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber/in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der/die Auftraggeber/in YukiStudio im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

6.3. Für YukiStudio besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der/die Auftraggeber/in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der/die Auftraggeber/in.

 

7. Datos y manipulación

 

7.1. YukiStudio ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (zB Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den/die Auftraggeber/in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber/in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem/der Auftraggeber/in zu vergüten.

 

7.2. Stellt YukiStudio dem/der Auftraggeber/in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von YukiStudio vorgenommen werden.

 

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der/die Auftraggeber/in.

 

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers / der Auftraggeberin entstehen, haftet YukiStudio nicht.

 

8. Eigentum und Rückgabepflicht

 

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaige zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an YukiStudio zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber/in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. YukiStudio bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

 

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind YukiStudio Korrekturmuster vorzulegen.

 

9.2. Die Produktion wird von YukiStudio nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber/in vereinbart ist. Für diesen Fall ist YukiStudio berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. YukiStudio haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

 

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind YukiStudio eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die YukiStudio auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

 

10. Gewährleistung; Haftung

 

10.1. YukiStudio haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche YukiStudio auch bei leichter Fahrlässets.

 

10.2. Ansprüche des Auftraggebers / der Auftraggeberin gegen YukiStudio aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

10.3. Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den/die Auftraggeber/in. Mit der Freigabe übernimmt der/die Auftraggeber/in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

 

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet YukiStudio nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die YukiStudio an Dritte vergibt.

 

10.6. Sofern YukiStudio Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers / der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt YukiStudio hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den /die Auftraggeber/in ab . Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von YukiStudio zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

 

10.7. YukiStudio haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schut- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem/der Auftraggeber/in zur Nutzung überlässt. YukiStudio ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von dem/der Auftraggeber/in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

 

10.8. YukiStudio haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- o der markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. YukiStudio ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese YukiStudio bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

 

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

 

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

 

11.1. YukiStudio erstellt die Website entsprechend einem von dem/der Auftraggeber/in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Actualizaciones) YukiStudio keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (zB regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

11.2. YukiStudio gestaltet morir sitio web. Für deren Inhalte ist der/die Auftraggeber/in allein verantwortlich. Das gilt auch für vom/von der  Auftraggeber/in zur Verfügung gestellten Inhaltselementen der Website (wie zB Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. zB Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, etc.).

 

11.3. Ist vereinbart, dass YukiStudio auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, zB Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird YukiStudio dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist YukiStudio nicht verantwortlich.

 

11.4. Nach Fertigstellung überträgt YukiStudio die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers / der Auftraggeberin, zB durch Heraufladen der Daten auf den vom/von der Auftraggeber/in zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf son Artt verdise Weingebarson. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers / der Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Der/die Auftraggeber/in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

 

11.5. YukiStudio ist nicht verpflichtet, dem/der Auftraggeber/in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von YukiStudio verwendeten Tools solcher von YukiStudio programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der/die Auftraggeber/in die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem/der Auftraggeber/in zu vergüten.

 

12. Información zur Datenerhebung gem. Arte. 13 RGPD

 

YukiStudio erhebt Daten des Auftraggebers / der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) RGPD. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/die Auftraggeber/in ist berechtigt, Auskunft der bei YukiStudio über den/die4 Auftraggeber/in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der/die Auftraggeber/in kann YukiStudio dazu unter YukiStudio.com oder Dohlenweg 7, 86156 Augsburg erreichen. Der/die Auftraggeber/in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

13. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für beide Parteien ist Augsburg.

 

14. Schlussbestimmungen

 

14.1. Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der/die Auftraggeber/in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines/ihres Handelsgewerbes gehört oder der/die Auftraggeber/in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Deutsch hat Gerichtsstand. YukiStudio ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/ der Auftraggeberin zu klagen.

 

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

 

14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

 

14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: 19.05.2022

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